Führerschein - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

Führerscheine aus Drittländern berechtigen zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland nur für 6 Monate nach Datum der Einreise. Bei längerem Aufenthalt muss der Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bei Ländern, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind, erfolgt dies ohne Prüfung oder nur mit einer Teilprüfung. Bei anderen Drittländern erfolgt die Umschreibung mit theoretischer und praktischer Prüfung über eine Fahrschule ohne Ausbildungsnachweise.  

Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis beim Ausstellungsland erfragt. Diese Anfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst bei Vorliegen dieser Auskunft ist die Ausstellung eines deutschen Führerscheins möglich.

Bei Aushändigung des deutschen Führerscheins ist der ausländische Führerschein abzugeben. Dieser wird im Regelfall dem Ausstellungsland zurückgesandt.

  • Ab 54,20 € (Staaten nach Anlage 11 der FeV)

     

  • Ab 45,10 € (Umschreibung ohne Probezeit, für eine Fahrerlaubnisklasse)
  • Ab 45,90 € (Umschreibung mit Probezeit, für eine Fahrerlaubnisklasse)

    zusätzlich für jede weitere Fahrerlaubnisklasse: 10,20 €

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm. nicht älter als 1 Jahr) in Papierform (nicht digital)
  • ausländischer Führerschein
  • amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins (z.B. von international anerkannten Automobilclubs wie dem ADAC)
  • Bescheinigung über die Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland
  • ggf. weitere Unterlagen wie bei Ersterteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis (bei erforderlicher Prüfung) 

Kontakt

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Kreishaus Brilon
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Steinstraße 27
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