Führerschein - Neuerteilung

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde bzw. Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, müssen Sie einen neuen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hochsauerlandkreises beantragen. Der Antrag kann bereits 10 Wochen vor Ablauf einer durch das Gericht oder Behörde angeordneten Sperrfrist gestellt werden.

Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Hierzu kann sie anordnen, dass entsprechende Gutachten (z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung) vorgelegt werden müssen.

  • Ab 105,90 € - 146,70 € (je nach Aufwand)

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Die erforderlichen Unterlagen richten sich individuell nach den beantragten Führerscheinklassen sowie den Gründen für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, wird am Tag der Antragstellung vor Ort mit Ihnen besprochen. 

Immer vorzulegen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm, nicht älter als 1 Jahr) in Papierform (nicht digital)
  • behördliches Führungszeugnis

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede