Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Das Bildungspaket steht für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, wenn sie oder ihre Eltern

    - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
    - Sozialhilfe
    - Kinderzuschlag zum Kindergeld nach § 6a BKGG
    - Wohngeld oder
    - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

beziehen oder beantragt haben.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe in der Gemeinschaft. Hier liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres.

Jugendliche, die eine berufsbildende Schule besuchen und eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf die Leistungen.

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