Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket ?

Für die folgenden Bedarfe können die tatsächlichen Kosten in voller Höhe übernommen werden:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
  • notwendige Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgans, soweit sie nicht von anderer Stelle übernommen werden
  • ergänzende, angemessene Lernförderung bei Versetzungsgefährdung oder nicht ausreichenden Leistungen
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege

Für diese Bedarfe können Sie folgende pauschale Leistungen erhalten:

  • 174 Euro pro Schuljahr zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (1. Schulhalbjahr 116 Euro, 2. Schulhalbjahr 58 Euro)
  • 15 Euro monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wie
    • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Vereinsmitgliedschaft),
    • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
    • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. außerschulische Workshops) und
    • Freizeiten, 
    • weitere tatsächliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den v. g. Teilhabeaktivitäten entstehen (z. B. Ausrüstungsgegenstände), können im Einzelfall ggf. zusätzlich bezuschusst werden.  

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