Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket ?
Für die folgenden Bedarfe können die tatsächlichen Kosten in voller Höhe übernommen werden:
- eintägige Ausflüge von Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- notwendige Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgans, soweit sie nicht von anderer Stelle übernommen werden
- ergänzende, angemessene Lernförderung bei Versetzungsgefährdung oder nicht ausreichenden Leistungen
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege
Für diese Bedarfe können Sie folgende pauschale Leistungen erhalten:
- 174 Euro pro Schuljahr zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (1. Schulhalbjahr 116 Euro, 2. Schulhalbjahr 58 Euro)
- 15 Euro monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, wie
- Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Vereinsmitgliedschaft),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
- vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. außerschulische Workshops) und
- Freizeiten,
- weitere tatsächliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den v. g. Teilhabeaktivitäten entstehen (z. B. Ausrüstungsgegenstände), können im Einzelfall ggf. zusätzlich bezuschusst werden.