Sie haben ein gutes Angebot zur Teilhabe?
Wenn Sie in einem Verein, einer Schule, einer Kita oder bei einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und für Kinder und Jugendliche
- Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagessen in Schule und Kita
- außerschulischen Unterricht in künstlerischen Fächern
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
anbieten oder
- Angebote in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit vorhalten und
- Freizeiten organisieren,
können Sie diese Angebote unter folgenden Voraussetzungen mit uns abrechnen:
- Das Kind muss Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Wohngeldgesetz, den Kinderzuschlag zum Kindergeld oder dem AsylbLG erhalten. Dies kann das Kind durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid nachweisen.
- Das Kind erhält auf Antrag eine Zusage, dass für die Teilnahme an Ihrem Angebot die Kosten ganz oder anteilig übernommen werden.
- Sie können die Rechnung für das Kind entweder über die Eltern oder unmittelbar an das Jobcenter bzw. das Sozialamt übersenden. Die Kosten werden von dort an Sie überwiesen. Die Zahlungsintervalle sind abhängig von der Art der Leistung und der Laufzeit der Bewilligungsbescheide.