Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
Menschen, die sexuelle Dienstleistungen beispielweise in Bordellen, im Pornogewerbe oder im Escort anbieten müssen sich regelmäßig kostenfrei gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden.
In der Beratungsstelle besteht außerdem die Möglichkeit zur anonymen und kostenlosen Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen.
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Bitte bringen Sie zu der Beratung Ihren Personalausweis und wenn vorhanden die Vorbescheinigung mit.
Die Beratung bietet Ihnen u.a. :
- Schutz vor Infektionskrankheiten
- Informationen zur Schwangerschaftsverhütung
- kostenlose Untersuchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen
Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung beim Ordnungsamt benötigen.
- unter 21 Jahren muss die Beratung halbjährlich wiederholt werden
- ab 21 Jahren ist die Beratung jährlich zu wiederholen.
- Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Gesprächsinhalte sowie Testergebnisse werden grundsätzlich absolut vertraulich behandelt.