
Apotheken, Arznei- und Betäubungsmittel
Durch die Überwachung der nachfolgend aufgeführten Betriebe und Einrichtungen wird sichergestellt, dass die Qualität der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel den Anforderungen entspricht und alle Personen, die Arzneimittel oder Betäubungsmittel in den Verkehr bringen, über die jeweils erforderliche Qualifikation verfügen.
Überwacht werden alle Betriebe und Einrichtungen
- in denen Arzneimittel gelagert werden:
Apotheken, Krankenhäuser, Rettungswachen, Alten- und Pflegeheime, Heime für behinderte Erwachsene, Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, Hospize, Drogerien, Reformhäuser, Supermärkte, Bioläden, Sexshops, Wochenmärkte;
- die Betäubungsmittel lagern:
Apotheken, Krankenhäuser, Heime, Rettungswachen; sowie Arztpraxen;
Zum Schutz vor unlauterer oder irreführender Werbung wird die Werbung für Arzneimittel und Heilverfahren in Print- und sonstigen Medien überwacht.
Um die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken, werden im Rahmen der Sozialpharmazie Erhebungen durchgeführt, Daten gesammelt und ausgewertet.