Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb des Hochsauerlandkreises

Sie möchten ein Fahrzeug, das noch mit einem auswärtigen Kennzeichen versehen ist, im Hochsauerlandkreis zulassen.

Auf Wunsch kann bei zugelassenen Fahrzeugen das bisherige auswärtige, deutsche Kennzeichen beibehalten werden (auch bei einem Halterwechsel); eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist jedoch immer erforderlich.
 
Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung:

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen. Das Verfahren ist in dem Merkblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe Rubrik "Online-Service) ausführlich beschrieben. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen wenden.

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - bei Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • ggf. die auswärtigen Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen und Kennzeichenwechsel)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des -neuen- Halters
  • gültige Hauptuntersuchung,  ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
  • wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service).

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.

  • mit und ohne Halterwechsel (mit Kennzeichenbeibehalt): 24,50 € (Mindestgebühr)
  • ohne Halterwechsel (mit Kennzeichenwechsel): 28,30 € (Mindestgebühr),
  • mit Halterwechsel (mit Kennzeichenwechsel): 30,30 € (Mindestgebühr)
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Online-Antrag (internetbasiert):

  • mit und ohne Halterwechsel (mit Kennzeichenbeibehalt): 10,80 €
  • mit und ohne Halterwechsel (mit Kennzeichenwechsel): 16,50 €
  • Es handelt sich um Mindestgebühren, im Einzelfall sind weitere Gebühren für Wunschkennzeichen, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II usw. zu entrichten.

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de


Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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