Zulassung von Fahrzeugen auf minderjährige Personen

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist nur möglich, wenn

  • sie für die Inanspruchnahme von finanziellen Vergünstigungen (z. B. Steuerbefreiung für schwerbehinderte Personen im Sinne von § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz) notwendig ist oder
  • die minderjährige Person im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist (z.B. Führerschein der Klasse A1 für die Zulassung eines Leichtkraftrades).

Die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen müssen der Zulassung zustimmen.

Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen benötigen Sie

  • Personalausweis, Reisepass, Kinder-Ausweis oder Stammbuch des neuen Halters
  • Nachweis der Voraussetzungen (Schwerbehindertenausweis oder Führerschein)
  • Schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Personalausweise, Bestallungsurkunde oder Sorgerechtserklärung.
  • Es werden die Gebühren für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erhoben.
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie  für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de


Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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