Wunschkennzeichen
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren (siehe Rubrik: Service). Eine telefonische Reservierung oder persönliche Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist weiterhin möglich.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
- Eine Reservierung leitet keinen Anspruch auf Zuteilung des Kennzeichens ab.
- Die Reservierung verfällt nach 90 Tagen.
- Die Kennzeichen dürfen grundsätzlich aus höchstens acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) bestehen.
- Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen), Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen dürfen grundsätzlich aus höchstens sieben Stellen (z.B. HSK-A 100) bestehen. Die Buchstaben H und E am Ende des Kennzeichens sind bei der Kennzeichensuche nicht zu berücksichtigen.
- H-Kennzeichen und E-Kennzeichen, die als Saisonkennzeichen zugeteilt werden, dürfen grundsätzlich aus höchstens sechs Stellen (z.B. HSK-A 10) bestehen.
- Wechselkennzeichen können nicht online reserviert werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre zuständige Kfz-Zulassungsstelle.
- Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern (z.B. HSK-A 1) können nicht über das Internet reserviert werden. Diese Kennzeichen werden grundsätzlich nur Fahrzeugen zugeteilt, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht möglich ist (z.B. Importfahrzeuge).
- Nicht ausgegeben werden die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS.
- Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen der künftigen Halterin/des künftigen Halters möglich.
Kosten
- Die bundeseinheitliche Gebühr beträgt 12,80 € (10,20 € für das Wunschkennzeichen und 2,60 € für die Reservierung).
- Die Gebühr wird erst bei der Zuteilung des Kennzeichens im Rahmen der Fahrzeugzulassung erhoben.
- In den genannten Gebühren sind die Zulassungsgebühren und die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.