Erneute Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs (ohne Halterwechsel)

Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erneut zum Straßenverkehr zulassen (ohne Halterwechsel).

Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung:

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen. Das Verfahren ist in dem Merkblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe Rubrik "Online-Service) ausführlich beschrieben. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen wenden.

 

  • Fahrzeugbrief (ausgestellt vor dem 01.10.2005); die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nur bei gleichzeitigem Wechsel des zugeteilten amtlichen Kennzeichens vorgelegt werden
  • Die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. den entwerteten Fahrzeugschein
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
  • Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück und können die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder andere Datenbestätigungen nicht mehr vorgelegt werden, ist grundsätzlich die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Weitere Auskünfte erteilen die Prüforganisationen und die Kfz-Zulassungsstelle.
  • Wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service).

Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
  • Erneute Zulassung: je nach Aufwand, ab 23,90 €
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden

Online-Antrag (internetbasiert):

  • Erneute Zulassung: 11,50 € (Mindestgebühr, im Einzelfall sind weitere Gebühren für ein Wunschkennzeichen, eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II usw. zu entrichten).

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de


Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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