Einfuhr eines Fahrzeugs (Erwerb außerhalb der EU)

Sie möchten ein Fahrzeug, das Sie (oder der Vermittler) in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben und für das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt ist, im Hochsauerlandkreis zum Straßenverkehr zulassen.

Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.

Besondere Öffnungszeiten:
Die Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Ausland ist samstags grundsätzlich nicht möglich.

Neufahrzeug, erworben außerhalb der EU:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch "CoC-Papier": Certificate of Conformity) oder bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung (soweit vorhanden)
  • Ausländische Fahrzeugdokumente (soweit vorhanden)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service). 

Gebrauchtfahrzeug, erworben außerhalb der EU:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch "CoC-Papier": Certificate of Conformity) und Belege über eine durchgeführte Hauptuntersuchung oder bei Fahrzeugen ohne Typgenehmigung ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung (soweit vorhanden)
  • Ausländische Zulassungsdokumente im Original sowie die Kennzeichenschilder oder einen Nachweis über die Abmeldung des Fahrzeugs
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service). 

 Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier
  • Einfuhr eines Fahrzeugs: 30,60 € (Mindestgebühr)
  • Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 € , wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de

 

Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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