Breitbandausbau im HSK
Breitbandausbau - schnelles Internet für unterversorgte Gebiete!
Der Hochsauerlandkreis und seine 12 Kommunen möchten alle Gewerbe- und Ortslagen per zukunftssicherer Glasfaser an das Internet anbinden. Der Bund unterstützt mit gefördertem Breitbandausbau mit einer Förderquote von 50 Prozent und über eine Kofinanzierung des Landes NRW fließt eine weitere 40-prozentige finanzielle Unterstützung. Bei nicht förderfähigen Gebieten wird versucht, den privatwirtschaftliche Ausbau zu forcieren.
Förderanträge
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat seit dem Jahr 2015 insgesamt 6 Förderaufrufe (Call) gestartet.
- 1. Call (abgelaufen; Einreichungsfrist 31.01.2016)
- 2. Call (abgelaufen; Einreichungsfrist 29.04.2016)
- 3. Call (abgelaufen; Einreichungsfrist 28.10.2016)
- 4. Call (abgelaufen; Einreichungsfrist 28.02.2017)
- 5. Call (abgelaufen; Einreichungsfrist 29.09.2017)
- 6. Call (abgelaufen; Einreichungsfrist 26.04.2021)
Der Hochsauerlandkreis und seine Kommunen haben sich bei den Förderaufrufen zum 3. und 6. Call, sowie beim Sonderaufruf Gewerbegebiete beteiligt.
Aktuell werden kreisweit die beiden Förderanträge (3. und 6. Call) und 10 Förderanträge "Sonderaufruf Gewerbegebiete" im Bundesförderprogramm Breitband bearbeitet.
Förderantrag zum 3. Call der Bundesförderung
Um einen gemeinsamen Förderantrag unter Federführung des Kreises beim Bund stellen zu können, hatten die 12 Kommunen und die Kreisverwaltung im Juni 2016 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. In einem komplexen Wettbewerbsverfahren setzte sich der Kreis dann im März 2017 mit einem zukunftsfähigen Antrag durch. In einer anschließenden europaweiten Ausschreibung wurde ein Betreiber gesucht, der diese unterversorgten Gebiete im Hochsauerlandkreis mit schnellem Internet versorgt. Den Zuschlag hat die Telekom Deutschland GmbH im Juli 2018 erhalten . Es wird eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung "Fiber to the Building" (FTTB), bis in jedes Haus, in den Fördergebieten umgesetzt. Die Bauarbeiten laufen im gesamten Kreisgebiet auf Hochtouren und sind bis Ende 2021 abgeschlossen.
Informationen zum 3. Call Bundesförderung
Förderantrag zum 6. Call der Bundesförderung
Das Bundesförderprogramm wurde im November 2018 neu aufgelegt und das Verfahren wesentlich vereinfacht. Damit besteht jetzt eine weitere Möglichkeit, alle noch verbliebenen unterversorgten förderfähigen Gebiete im Hochsauerlandkreis, die aus Budgetgründen nicht mit in den 3. Call aufgenommen werden konnten, an das Glasfasernetz anzuschließen. Alle 12 Kommunen und der Hochsauerlandkreis haben zusammen einen weiteren kreisweiten Förderantrag beschlossen und zentral durch den Hochsauerlandkreis gestellt. Dieser Förderantrag wurde im Mai 2019 durch den Bundesfördergeber vorläufig bewilligt. Im Anschluss wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Den Zuschlag hat die Telekom Deutschland GmbH im Juni 2021 erhalten . Es wird eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung "Fiber to the Building" (FTTB), bis in jedes Haus, in den Fördergebieten umgesetzt.
Informationen zum 6. Call Bundesförderung
Förderanträge Sonderaufruf Gewerbegebiete der Bundesförderung
Es wurden 10 Förderanträge unter Federführung des Kreises von den Kommunen Brilon, Eslohe, Meschede, Olsberg und Winterberg beim Bund gestellt. In einer europaweiten Ausschreibung wurde ein Betreiber gesucht, der die unterversorgten Gewerbegebiete mit schnellem Internet versorgt. Den Zuschlag hat die Telekom Deutschland GmbH im August 2020 erhalten . Es wird eine zukunftssichere Glasfaser-Internetversorgung "Fiber to the Building" (FTTB), bis in jedes Gebäude, in den Fördergebieten umgesetzt. Die Bauarbeiten haben in den ersten Gewerbegebieten begonnen und werden hoffentlich bis Ende 2021 abgeschlossen sein.
Informationen zum Sonderaufruf Gewerbegebiete der Bundesförderung
Wo liegen die Ausbaugebiete?
Nachfolgende Karte zeigt die Ausbaugebiete der verschiedenen Förderverfahren. Durch die Eingabe einer Adresse oder mit der Zoomfunktion können die Ausbaugebiete detailliert betrachtet werden.
Karte des Glasfaserausbaus
Welche Gebiete sind förderfähig?
Förderfähig sind Gebiete, in denen folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
- Gebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download
- Gebiete in denen kein privatwirtschaftlicher Eigenausbau angekündigt ist
- Gebiete die nicht im Nahbereich der Hauptverteiler der Telekom liegen
Zur Klärung dieser Fragen gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Ein Ergebnis der Datenauswertung kann sein, dass die Grenze zwischen einem weißen Fleck und einem "versorgten" Haushalt genau zwischen zwei Nachbarn verläuft.
Wie ist das Netz für den Kunden nutzbar?
Im ersten Schritt muss der Ausbau erfolgt sein. Um den eingerichteten Glasfaser-Hausanschluss anschließend vollumfänglich nutzen zu können, muss ein Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden.
Wichtig: Ihr aktueller Tarif wechselt nicht automatisch auf einen Glasfasertarif, nach Ende des Ausbaus.
Die Förderregularien verlangen, dass das gebaute Glasfasernetz für andere Anbieter offen ist. Interessierte Telekommunikationsunternehmen müssen dazu mit der Telekom als Netzbetreiber das Gespräch suchen und entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Gemeinsamer Antrag
Um gemeinsame Förderanträge unter Federführung des Kreises beim Bund stellen zu können, hatten die 12 Kommunen und die Kreisverwaltung im Juni 2016 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Der Breitbandausbau wird vom Gigabitkoordinator des Kreises, Ludger Laufer, zentral koordiniert.