Jagdwesen

Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.

Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
  • Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
  • Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
  • Bewirtschaftung der Jagdbezirke
  • Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
  • Schonzeitaufhebungen
  • Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften

     

Ansprechpartner:


Herr Arne Schumacher, Telefon: 0291 94 1366

Frau Ellen Prange, Telefon: 0291 94 1659

 

Öffnungs- und Sprechzeiten Jagdangelegenheiten: 

montags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

dienstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

donnerstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

mittwochs und freitags: geschlossen 

 

Information für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde des HSK

 

Erforderliche Antragsunterlagen

Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag s. Service
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
  • aktuelles Passbild

 

Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag s. Service
  • Jagdscheinheft
  • schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
  • (aktuelles Passbild, nur wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)

 

Für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag s. Service
  • gültiger Personalausweis/Reisepass des Heimatlandes
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • schriftliche Bestätigung einer in Deutschland gültigen, ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
  • (aktuelles Passbild, bei Ersterteilung oder wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)

 

Die Ersterteilung der Jagdscheine sowie die Erteilung/Verlängerung von Ausländerjagdscheinen erfolgt im Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, Zimmer 684.

Die Verlängerung der Jagdscheine erfolgt in der Bürgerinfo im Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, Zimmer 261.1 (direkt am Haupteingang rechts).

Gebühren

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden je nach Gültigkeitsdauer folgende Gebühren erhoben:

 

für 1 Jahr 

35,00 €

für 2 Jahre

 50,00 €

für 3 Jahre

65,00 €

Tagesjagdschein

15,00 €

Jugendjagdschein / Falknerjagdschein für 1 Jahr

20,00 €

Jugendjagdschein / Falknerjagdschein für 2 Jahre

30,00 €

Jugendjagdschein / Falknerjagdschein für 3 Jahre

35,00 €

Zweitschrift des Jagdscheines (bei Verlust, etc.)

30,00 €

Hinweis

Ein Tagesjagdschein kann nur für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt bzw. verlängert werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers. Auch für diesen Zeitraum ist eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.

Schonzeitaufhebung für Rehwild

Informationen zur Schonzeitaufhebung für Rehwild finden Sie im Amtsblatt vom 23. Dezember 2020: Amtsblatt

Zuständigkeiten Kreisjagdberater

Herr F. U. Hammerschmidt
Kreisjagdberater

 

Regionale Zuständigkeit: Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Winterberg

Herr Bernhard Heuer

stellv. Kreisjagdberater

 

 

Regionale Zuständigkeit: Arnsberg, Sundern

Herr Ch. Bernholz

stellv. Kreisjagdberater

 

 

Regionale Zuständigkeit: Bestwig, Eslohe, Meschede, Schmallenberg

Verlinkungen zu anderen Internetseiten

Liste der vom Ministerium anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgänge:

www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/jagd/fangjagd_ausbildungslehrgaenge.pdf

Jagd in NRW - Umweltministerium NRW

www.umwelt.nrw.de/naturschutz/jagd-und-fischerei/jagd

Jagdrechtsnovelle NRW

www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/Internetbroschuere.pdf

Landesjagdverband NRW e.V.

www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/home/intro/5_2922.html

Kreisjägerschaft Hochsauerland e.V.

www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-hochsauerland/home/home/5_948.html

Interessengemeinschaft Schwarzwild Orke

www.interessengemeinschaft-schwarzwild.de

Vereinigung der Rotwildjäger im Rothaargebirge Nord e.V.

www.rotwildring.de

Jagen im Staatswald

www.wald-und-holz.nrw.de/shop/jagdangebote

Entgeltliche und unentgeltliche Jagderlaubnis

www.ljv-nrw.de/media/1532953183_jagderlaubnisschein.pdf

Karte mit den Jagdrevieren im Hochsauerlandkreis


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