Jagdwesen
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.
Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:
- Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
- Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
- Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
- Bewirtschaftung der Jagdbezirke
- Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
- Schonzeitaufhebungen
- Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Prange, Tel.: 0291 94 1659
Arne Schumacher, Tel.: 0291 94 1366
Öffnungs- und Sprechzeiten Jagdangelegenheiten:
montags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
dienstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
donnerstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
mittwochs und freitags: geschlossen
Information für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde des HSK
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Erforderliche Antragsunterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag s. Service
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- aktuelles Passbild
Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag s. Service
- Jagdscheinheft
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- (aktuelles Passbild, nur wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)
Für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag s. Service
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Heimatlandes
- gültiger Jagdschein des Heimatlandes
- schriftliche Bestätigung einer in Deutschland gültigen, ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- (aktuelles Passbild, bei Ersterteilung oder wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)
Hinweis
Ein Tagesjagdschein kann nur für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt bzw. verlängert werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers. Auch für diesen Zeitraum ist eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.
ASP und monatliche Streckenmeldung Schwarzwild
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Streckenmeldung Schwarzwild
Gemäß § 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) hat der oder die Jagdausübungsberechtigte über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Liste sind innerhalb eines Monats vorzunehmen. Die Streckenliste ist der unteren Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW sind die Streckendaten des Schwarzwildes ab sofort monatlich bis zum 5. Tag des Folgemonats an die untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises zu melden. Die Ergebnisse sind für die Beurteilung der Lage notwendig.
Die Excel-Datei steht über diesem Text (klicken Sie den blauen Text an) sowie unten auf der Seite (Merkblätter, Allgemeinverfügungen, mehr Informationen) und rechts auf der Seite zum Download bereit.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier:
Zuständigkeiten Kreisjagdberater
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Herr F. U. Hammerschmidt | Regionale Zuständigkeit: Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Winterberg | |
Herr Bernhard Heuer stellv. Kreisjagdberater
| Regionale Zuständigkeit: Arnsberg, Sundern | |
Herr Ch. Bernholz stellv. Kreisjagdberater
| Regionale Zuständigkeit: Bestwig, Eslohe, Meschede, Schmallenberg |