Jagdwesen
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.
Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:
- Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
- Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
- Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
- Bewirtschaftung der Jagdbezirke
- Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
- Schonzeitaufhebungen
- Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
Ansprechpartner:
Herr Arne Schumacher, Telefon: 0291 94 1366
Frau Ellen Prange, Telefon: 0291 94 1659
Öffnungs- und Sprechzeiten Jagdangelegenheiten:
montags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
dienstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
donnerstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
mittwochs und freitags: geschlossen
Information für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde des HSK
Hier klicken zum Öffnen für mehr Informationen
Erforderliche Antragsunterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag s. Service
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- aktuelles Passbild
Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag s. Service
- Jagdscheinheft
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- (aktuelles Passbild, nur wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)
Für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag s. Service
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Heimatlandes
- gültiger Jagdschein des Heimatlandes
- schriftliche Bestätigung einer in Deutschland gültigen, ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- (aktuelles Passbild, bei Ersterteilung oder wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)
Die Ersterteilung der Jagdscheine sowie die Erteilung/Verlängerung von Ausländerjagdscheinen erfolgt im Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, Zimmer 684.
Die Verlängerung der Jagdscheine erfolgt in der Bürgerinfo im Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, Zimmer 261.1 (direkt am Haupteingang rechts).
Gebühren
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden je nach Gültigkeitsdauer folgende Gebühren erhoben:
für 1 Jahr | 35,00 € |
für 2 Jahre | 50,00 € |
für 3 Jahre | 65,00 € |
Tagesjagdschein | 15,00 € |
Jugendjagdschein / Falknerjagdschein für 1 Jahr | 20,00 € |
Jugendjagdschein / Falknerjagdschein für 2 Jahre | 30,00 € |
Jugendjagdschein / Falknerjagdschein für 3 Jahre | 35,00 € |
Zweitschrift des Jagdscheines (bei Verlust, etc.) | 30,00 € |
Hinweis
Ein Tagesjagdschein kann nur für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt bzw. verlängert werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers. Auch für diesen Zeitraum ist eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.
Schonzeitaufhebung für Rehwild
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Informationen zur Schonzeitaufhebung für Rehwild finden Sie im Amtsblatt vom 23. Dezember 2020: Amtsblatt
Zuständigkeiten Kreisjagdberater
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Herr F. U. Hammerschmidt | Regionale Zuständigkeit: Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Winterberg | |
Herr Bernhard Heuer stellv. Kreisjagdberater
| Regionale Zuständigkeit: Arnsberg, Sundern | |
Herr Ch. Bernholz stellv. Kreisjagdberater
| Regionale Zuständigkeit: Bestwig, Eslohe, Meschede, Schmallenberg |
Merkblätter, Allgemeinverfügungen, mehr Informationen
Verlinkungen zu anderen Internetseiten
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Liste der vom Ministerium anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgänge:
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/naturschutz/jagd/fangjagd_ausbildungslehrgaenge.pdf
Jagd in NRW - Umweltministerium NRW
www.umwelt.nrw.de/naturschutz/jagd-und-fischerei/jagd
Jagdrechtsnovelle NRW
www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/Internetbroschuere.pdf
Landesjagdverband NRW e.V.
www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/home/intro/5_2922.html
Kreisjägerschaft Hochsauerland e.V.
www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-hochsauerland/home/home/5_948.html
Interessengemeinschaft Schwarzwild Orke
www.interessengemeinschaft-schwarzwild.de
Vereinigung der Rotwildjäger im Rothaargebirge Nord e.V.
Jagen im Staatswald
www.wald-und-holz.nrw.de/shop/jagdangebote
Entgeltliche und unentgeltliche Jagderlaubnis