Jagdwesen
Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.
Dabei werden u. a. folgende Dienstleistungen angeboten:
- Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
- Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
- Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
- Bewirtschaftung der Jagdbezirke
- Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
- Schonzeitaufhebungen
- Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
Kontakt
Ansprechpersonen: Frau Prange und Herr Schumacher.
E-Mail: jagd@hochsauerlandkreis.de
Büro Nr. 176, Erdgeschoss, Seiteneingang neben der Zulassungsstelle, Kreishaus Meschede (Steinstraße 27, 59872 Meschede).
Öffnungs- und Sprechzeiten der Unteren Jagdbehörde:
montags: 8:30-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
dienstags: 8:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
donnerstags: 8:30-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr
freitags: 8:30-13 Uhr
mittwochs: geschlossen
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin, wenn Sie uns außerhalb der o. g. Öffnungs- und Sprechzeiten besuchen möchten. So können wir sicherstellen, dass wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen haben und Sie nicht vor verschlossener Tür stehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Information für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde des HSK
Hier klicken zum Öffnen für mehr Informationen
Erforderliche Antragsunterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag s. Service
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- aktuelles Passbild
Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag s. Service
- Jagdscheinheft
- schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- (aktuelles Passbild, nur wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)
Für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag s. Service
- gültiger Personalausweis/Reisepass des Heimatlandes
- gültiger Jagdschein des Heimatlandes
- schriftliche Bestätigung einer in Deutschland gültigen, ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
- (aktuelles Passbild, bei Ersterteilung oder wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)
Hinweis
Ein Tagesjagdschein kann nur für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt bzw. verlängert werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers. Auch für diesen Zeitraum ist eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.
Zuständigkeiten Kreisjagdberater
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Herr F. U. Hammerschmidt | Regionale Zuständigkeit: Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Winterberg | |
| Herr Bernhard Heuer stellv. Kreisjagdberater
| Regionale Zuständigkeit: Arnsberg, Sundern | |
Herr Ch. Bernholz stellv. Kreisjagdberater
| Regionale Zuständigkeit: Bestwig, Eslohe, Meschede, Schmallenberg |







