Jagdwesen

Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.

Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
  • Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
  • Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
  • Bewirtschaftung der Jagdbezirke
  • Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
  • Schonzeitaufhebungen
  • Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften

     

Ihr/e Ansprechpartner/in: 

Frau Prange, Tel.: 0291 94 1659

Arne Schumacher, Tel.: 0291 94 1366 

jagd@hochsauerlandkreis.de

 

Öffnungs- und Sprechzeiten Jagdangelegenheiten: 

montags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

dienstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

donnerstags: 8:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

mittwochs und freitags: geschlossen 

 

Information für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde des HSK

 

Erforderliche Antragsunterlagen

Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag s. Service
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
  • aktuelles Passbild

 

Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag s. Service
  • Jagdscheinheft
  • schriftliche Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
  • (aktuelles Passbild, nur wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)

 

Für die Erteilung/Verlängerung eines Ausländerjagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag s. Service
  • gültiger Personalausweis/Reisepass des Heimatlandes
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • schriftliche Bestätigung einer in Deutschland gültigen, ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Geltungszeitraum
  • (aktuelles Passbild, bei Ersterteilung oder wenn das alte Jagdscheinheft nicht mehr verlängerbar ist)

Hinweis

Ein Tagesjagdschein kann nur für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt bzw. verlängert werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers. Auch für diesen Zeitraum ist eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich.

ASP und monatliche Streckenmeldung Schwarzwild

Streckenmeldung Schwarzwild

Gemäß § 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) hat der oder die Jagdausübungsberechtigte über den Abschuss des Wildes und über das Fallwild eine Streckenliste zu führen. Die Eintragungen in die Liste sind innerhalb eines Monats vorzunehmen. Die Streckenliste ist der unteren Jagdbehörde jederzeit auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.

Aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW sind die Streckendaten des Schwarzwildes ab sofort monatlich bis zum 5. Tag des Folgemonats an die untere Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises zu melden. Die Ergebnisse sind für die Beurteilung der Lage notwendig. 

 

Die Excel-Datei steht über diesem Text (klicken Sie den blauen Text an) sowie unten auf der Seite (Merkblätter, Allgemeinverfügungen, mehr Informationen) und rechts auf der Seite zum Download bereit. 

 

Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier: 

https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/tierhaltung/lebensmittel/tiergesundheit/-seuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp

 

Zuständigkeiten Kreisjagdberater

Herr F. U. Hammerschmidt
Kreisjagdberater

 

Regionale Zuständigkeit: Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Winterberg

Herr Bernhard Heuer

stellv. Kreisjagdberater

 

 

Regionale Zuständigkeit: Arnsberg, Sundern

Herr Ch. Bernholz

stellv. Kreisjagdberater

 

 

Regionale Zuständigkeit: Bestwig, Eslohe, Meschede, Schmallenberg

Karte mit den Jagdrevieren im Hochsauerlandkreis


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