Illegale Abfallbeseitigungen

Nach § 28 Absatz 1 KrWG dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (das sind Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Alle Behandlungen, Lagerungen oder Ablagerungen außerhalb einer dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlage können von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises mit einem Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich können auch Anordnungen zur Beseitigung illegaler Abfalllagerungen bzw. -ablagerungen getroffen werden. Ist der Verursacher der illegalen Abfalllagerung bzw. -ablagerung nicht bekannt, so wird regemäßig der Grundstückseigentümer zur Beseitigung der Abfälle aufgefordert.

Auch das Verbrennen von Abfällen stellt eine illegale Abfallbeseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes dar. Verstöße können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld bis zu 100.000 € geahndet werden.


Beispiele für illegale Abfallbeseitigung sind:

  • Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Gegenständen des Hausmülls
  • Behandlung (z.B. Verbrennen), Lagerung oder Ablagerung von Gegenständen des Sperrmülls
  • Behandlung (z.B. Verbrennen), Lagerung oder Ablagerung von Altreifen
  • Lagerung oder Ablagerung von Autowracks u.ä.
  • Lagerung oder Ablagerung von Altölen u.ä.
  • Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Erdaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt, Baustellenabfällen
  • Lagerung oder Ablagerung von schlammigen Stoffen (z.B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfällen aus Massentierhaltungen)
  • Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Schlachtabfällen und Tierkadavern
  • Lagerung, Ablagerung oder Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

 

 

Wenn Sie eine illegale Abfallbeseitigung mitteilen wollen, geben Sie bitte folgendes an:

  • Ort der illegalen Abfallbeseitigung (möglichst genau)
  • Nach Möglichkeit Fotos
  • Um welche Abfälle handelt es sich?
  • Verursacher (wenn bekannt)

Hinweis: Die illegale Abfallbeseitigung im Wald wird durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Soest-Sauerland, verfolgt.

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