Entsorgung von Abbruchabfällen

Die Entsorgung von Abbruchabfällen hat gemäß dem Merkblatt „Abbruch von Wohngebäuden und Gebäuden des Kleingewerbes“ zu erfolgen. Spätestens 5 Tage vor Beginn der Abbruchmaßnahme ist dem Fachdienst Abfallwirtschaft / Bodenschutz des Hochsauerlandkreises die beigefügte Abbruchmeldung vorzulegen.

Anhand der Abbruchmeldung und Vor-Ort Kontrollen überwacht die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der anfallenden Abbruchabfälle.

Entsorgungskonzept für Bau- und Abbruchabfälle

Im Februar 2022 ist das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LKrWG) in Kraft getreten.

Für Baumaßnahmen mit einem zu erwartenden Anfall von Bau- und Abbruchabfällen einschließlich Bodenmaterial von insgesamt mehr als 500 m3  hat der Abfallerzeuger ein Entsorgungskonzept zu erstellen (§ 2a Absatz 3 LKrWG):

"Art, Menge und beabsichtigter Verbleib der gemäß § 8 Absatz 1 der Gewerbeabfallverordnung getrennt zu sammelnden Bau- und Abbruchabfälle sowie der beabsichtigte Verbleib anfallenden Bodenmaterials sind im Entsorgungskonzept darzustellen. Werden schadstoffhaltige Bauteile oder Baustoffe angetroffen, so sind Art, Menge und Verbleib schadstoffhaltiger Abfälle ebenfalls zu dokumentieren."

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat für dieses Konzept eine Vorlage zur Verfügung gestellt, die über den Link rechts verfügbar ist.

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