Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) hat das Ziel, heute noch spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf oder Ausbildung in der DDR auszugleichen.
Für die Gewährung von Ausgleichsleistungen sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe, wie z.B. der Hochsauerlandkreis, zuständig.