Kriegsopferfürsorge und andere Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Die Kriegsopferfürsorge soll die Folgen, die durch einen Krieg verursacht wurden, durch angemessene Leistungen zumindest materiell lindern.

Haben Sie weitere Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

Anträge auf Gewährung / Weitergewährung einer Hilfe nach dem BVG, bzw. den Nebengesetzen, sowie Anträge zur Kriegsopferversorgung (Renten), können Sie beim

  •  LWL direkt

oder

  • Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung

anfordern.

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