Leistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Mit Leistungen nach dem StrRehaG soll den Betroffenen geholfen werden, die Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme in der DDR während der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 geworden sind.
Seit dem 06.09.2016 liegt die Zuständigkeit für die Gewährung von Kapitalentschädigungen bei den Bezirksregierungen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Kompetenzzentrum für Integration (Dezernat 36) der Bezirksregierung, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg (Tel.: 02931 - 82-0) zur Verfügung.