Unterhaltssicherungsgesetz - USG
Zum 01.11.2015 ist das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt ist das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 301054
40410 Düsseldorf
für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst zuständig.