Unterhaltssicherungsgesetz - USG

Zum 01.11.2015 ist das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt ist das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 301054
40410 Düsseldorf

für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst zuständig.

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