Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Am 01. Januar 2017 ist die AnFöVO - die "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen" in Kraft gesetzt worden.

Seitdem sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Anerkennung solcher Angebote - statt bisher die Bezirksregierung Düsseldorf - zuständig. Für Angebote, die im Gebiet des Hochsauerlandkreises erbracht werden sollen und für Anbieter, die im Kreisgebiet ihren Sitz haben, ist deshalb die Kreisverwaltung HSK zuständig.

Leistungsanbieter können die Anerkennung ihres Angebotes über das angegebene Datenbankportal beantragen.

E-Mail-Kontakt: unterstuetzung-im-alltag@hochsauerlandkreis.de

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