Hygiene in der Trinkwasser-Installation (TW-I)

Trinkwasser-Installationen sind diejenigen Anlagen, aus denen Trinkwasser aus zentralen oder dezentralen Wasserversorgungsanlagen an Verbraucher abgegeben wird (ständige Wasserverteilung). Zu den TW-I zählt die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befindet.

Die Wasserqualität kann durch technische Mängel an der Trinkwasser-Installation sowie unsachgemäßen Betrieb der Anlage leiden. So kann es bei langen Verweilzeiten des Wassers in den Rohrleitungen zu Stagnationen kommen, die zum einen das Verkeimen des Wassers begünstigen und zum anderen zu einem Anstieg der Konzentration von gelösten Stoffen aus den Installationsmaterialien im Wasser führen können.

Eine gesundheitliche Gefahr kann in Wasser aus zentralen Erwärmungsanlagen vor allem durch wärmeliebende Bakterien wie Legionellen auftreten.

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität aktiv in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten, Sporthallen und Schwimmbädern sowie Hotels im Hochsauerland. Ein entsprechendes Überwachungsprogramm wurde festgelegt. Gesetzlich sind aber alle Betreiber einer Großanlage der Trinkwassererwärmung in öffentlichen Einrichtungen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder einem Leitungsinhalt von mehr als 3 Litern von der Erwärmung bis zur Entnahmestelle verpflichtet, in jährlichen Abständen Untersuchungen im Warmwasser durch ein akkreditiertes Labor durchführen zu lassen.

Für gewerblich genutzte Trinkwasser-Installationsanlagen, z.B. in Mehrfamilienhäusern, gilt die Anforderung, das erwärmte Trinkwasser in Abständen von längstens drei Jahren auf Legionellen untersuchen zu lassen, sofern solche Großanlagen der Trinkwassererwärmung mit angeschlossenen Duschen oder anderen aerosolbildenden Einheiten betrieben werden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von diesen Regelungen ausgenommen.

Für Legionellen gilt ein technischer Maßnahmewert von 100 KBE in 100 ml Probe. Sobald dieser erreicht ist, ist der Befund unmittelbar dem Gesundheitsamt zu melden. Zunächst werden gemeinsam Abhilfemaßnahmen miteinander abgestimmt. Anschließend muss eine Ortsbesichtigung mit Gefährdungsanalyse durch einen externen Fachgutachter durchgeführt werden.

Die Qualifikation zur Durchführung von Gefährdungsanalysen bieten grundsätzlich an: entsprechend geschulte Vertragsinstallateur-Unternehmen, die hygienisch-toxikologischen Gutachter der Untersuchungsstellen, Sachverständige mit der entsprechenden Sachkunde (z.B. Schulung nach VDI/DVGW 6023).

Um das Vorgehen zu vereinfachen, sind die Ergebnisse der Untersuchungen aus öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich dem Gesundheitsamt weiterzugeben. Bei gewerblich genutzten Anlagen reicht die Information an das Gesundheitsamt, wenn der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wurde.


Weitergehende Informationen zu Trinkwasser-Installationen finden Sie u.a. hier:

Informationen des Umweltbundesamtes

häufig gestellte Fragen zu Legionellen (DVGW)

TW-I und Hygiene (DVGW)

Kreisweit

Zuständig für: Arnsberg, Eslohe, Sundern

Zuständig für: Bestwig, Medebach, Meschede, Olsberg

Zuständig für: Brilon, Marsberg, Winterberg

Zuständig für: Hallenberg, Schmallenberg

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