Trinkwasserhygiene

Am 09.01.2018 trat die Novelle der Trinkwasser-Verordnung in Kraft. Die Umsetzung dieser Verordnung obliegt u.a. den Wasserversorgungsunternehmen, den Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen sowie den Betreibern von Trinkwasserversorgungsanlagen auf Märkten und Volksfesten und dem Gesundheitsamt.

Für die Einhaltung der mikrobiologischen und chemisch-physikalischen Anforderungen im Trinkwasser ist das jeweilige Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich.

Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität von der Wassergewinnung über die Wasseraufbereitung und den Wassertransport bis hin zum Zapfhahn des Verbrauchers. Die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserqualität gilt für die Wasserversorgungsunternehmen bis zur Übergabe in die einzelnen Haushalte. Ab hier (Wasserzähler) sind die Eigentümer der versorgten Einheiten in den sogenannten Trinkwasser-Installationen für die Wasserqualität verantwortlich.

Die gravierendsten Neuerungen der TrinkwV beziehen sich auf die Überwachung der Trinkwasser-Installation in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen.

Ebenso unterliegen zeitlich nur vorübergehend angeschlossene Trinkwasseranlagen z.B. auf Märkten und Volksfesten der Überwachung durch das Gesundheitsamt.

 

Weitergehende Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie u.a. hier:

Umweltbundesamt

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Deutsche Vereinigung Gas und Wasser

Zuständig für: Arnsberg, Eslohe und Sundern

Zuständig für: Bestwig, Medebach, Meschede, Olsberg und WBV Westernbödefeld

Zuständig für: Brilon, Marsberg und Winterberg

Zuständig für: Hallenberg und Schmallenberg

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