Schwimm- und Badebecken

Im Hochsauerland werden neben fünf großen Erlebnisbädern noch eine Vielzahl von Lehrschwimmbecken, Hallenbädern, Freibädern und Hotelbädern betrieben.

Da durch Badebeckenwasser Infektionskrankheiten übertragen werden können, unterliegen öffentlich zugängliche Schwimmbäder einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlage der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Gesetzliche Grundlage für die Überwachung ist das Infektionsschutzgesetz, fachlich ist die DIN 19643 für die Einhaltung der Schwimm- und Badebeckenwasserqualität maßgeblich.

Die Badewasserkommission beim Umweltbundesamt hat in ihren Empfehlungen vom Februar 2014 die Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung festgelegt.

Neben der Überwachung der Schwimm- und Badebeckenwasserqualität kontrolliert das Gesundheitsamt die Einrichtungshygiene in öffentlichen Bädern, die zugehörige Gebäudetechnik, wie die Trinkwasserinstallation (Duschen) und raumlufttechnische Anlagen, sowie die Maßnahmen der betrieblichen Eigenüberwachung der Badbetreiber.

Um sicherzustellen, dass jedem Badegast eine einwandfreie Wasserqualität zur Verfügung gestellt wird, wird das Beckenwasser technisch aufbereitet. Zur Erfolgskontrolle wird das Beckenwasser in regelmäßigen Abständen auf seine chemisch-physikalische und mikrobiologische Eignung untersucht.

Über Barfußbereiche, Sitzflächen, Umkleide- und Toilettenbereich kann es zur Übertragung von Krankheitserregern kommen. Daher sind in öffentlichen Schwimmbädern Hygienepläne zu erstellen, die die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen detailliert beschreiben.

Für Informationen zu den einzelnen Wasserqualitäten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Badbetreiber.

Kreisweit

Zuständig für: Arnsberg, Eslohe und Sundern

Zuständig für: Bestwig, Medebach, Meschede und Olsberg

Zuständig für: Brilon, Marsberg und Winterberg

Zuständig für: Hallenberg und Schmallenberg

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