Brauchwassernutzung (z.B. Regenwassernutzungsanlagen)

Heutzutage werden durch umweltbewusstes Denken und Handeln und mit dem Ziel mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser sparsam umzugehen, immer häufiger Regenwassernutzungsanlagen oder anderweitige Wasservorkommen in Privathaushalten zusätzlich zum bestehenden Trinkwasseranschluss betrieben. Das Brauchwasser wird hierbei zur Toilettenspülung, zur Gartenbewässerung oder auch zum Wäschewaschen verwendet.

Bei der Installation und dem Betrieb von Brauchwasseranlagen sind aber zwingend bestimmte Anforderungen zu erfüllen, um eine nachteilige Auswirkung auf das Trinkwasser in der Gebäudewasserinstallation und somit auch in der öffentlichen Trinkwasserversorgung auszuschließen. So kann es z.B. durch Rückfließen von Brauchwasser bei einer unzulässigen Verbindung von Brauchwasserleitung zur Trinkwasserinstallation zu einer bakteriologischen Verunreinigung des gesamten Trinkwassernetzes kommen. Trinkwasser- und Brauchwassersystem müssen vollständig getrennt voneinander betrieben werden. Aus diesem Grund muss der Bestand, die Neuerrichtung, die Inbetriebnahme und die Außerbetriebnahme einer Brauchwassernutzungsanlage nach § 12 TrinkwV beim Gesundheitsamt angezeigt werden.

Wasser aus Regenwassernutzungs- oder anderen Brauchwasseranlagen ist aufgrund seiner Herkunft, seiner Speicherung und der Betriebsweise hygienisch bedenklich und entspricht grundsätzlich nicht den für Trinkwasser geltenden gesetzlichen Anforderungen. Häufig ist es mit Bakterien belastet. Daher empfiehlt das Gesundheitsamt, die Wäsche nicht mit Wasser aus solchen Anlagen zu waschen.

Kreisweit

Zuständig für: Arnsberg, Eslohe, Sundern

Zuständig für: Bestwig, Medebach; Meschede, Olsberg

Zuständig für: Brilon, Winterberg, Marsberg

Zuständig für: Hallenberg, Schmallenberg

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