Amtliche Gutachten
Im Gutachterwesen ist der Amts-, Vetrauens- und Gerichtsärztliche Dienst zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Hochsauerlandkreis haben. Die Begutachtung erfolgt in der Verwaltungsstelle des Gesundheitsamtes in Meschede.
Wer wird begutachtet und warum ?
Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden und Auftraggebern des öffentlichen Rechts durch. Ein schriftlicher Auftrag der Behörde, der das Gesundheitsamt aufgrund einer bundes- oder landesrechtlichen Regelung zu einer Begutachtung verpflichtet, ist grundsätzlich erforderlich. Geprüft werden z.B. die Arbeitsfähigkeit, die Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Fragen von Beihilfestellen oder der Sozialverwaltung, Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist). Daneben werden in großer Zahl Einstellungsuntersuchungen für Behörden durchgeführt. Das Gesundheitsamt wird in Einzelfällen auch im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu Fragen wie Erwerbsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit oder Haftfähigkeit.
Wie wird begutachtet ?
Die Terminvergabe erfolgt in der Regel nach telefonischer Anmeldung und Bestätigung durch eine schriftliche Einladung. Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte anhand eines schriftlichen Fragebogens und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es erfolgt eine fachärztliche Untersuchung. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden ausgewertet. Zusätzliche Untersuchungen innerhalb oder außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden. Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften bzw. der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
Notwendige Unterlagen
- Einladungsschreiben
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt oder Versicherungen, usw.)