Umlegung
Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Tauschverfahren, bei dem das Eigentum in der Substanz nicht vermindert, sondern erhalten bleibt. Vorrangig geht es darum, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
- Die Flächen der Grundstücke des Umlegungsgebietes werden vereinigt (Umlegungsmasse)
- die Flächen für die öffentlichen Zwecke werden aus dieser ausgeschieden (Flächenabzug)
- und die verbleibende Fläche (Verteilungsmasse) wird anteilig auf die Eigentümer verteilt, so dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Umlegung bringt in der Regel für alle beteiligten Grundstückseigentümer Vorteile, da
- die öffentlichen Flächen von allen Eigentümer anteilig bereitgestellt werden (Solidarpinzip) und
- eine bauliche Nutzung kurzfristig realisiert werden kann
- bei geringem Aufwand der Eigentümer die Abwicklung durch den Umlegungsausschuss erfolgt.