Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Hochsauerlandkreises
Sie möchten ein Fahrzeug, das bereits im Hochsauerlandkreis registriert ist, auf einen anderen Halter umschreiben.
Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die bisherigen Kennzeichenschilder (nur erforderlich bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn eine andere Erkennungsnummer gewünscht wird oder bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen die alten Kennzeichenschilder weiterverwendet werden können)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- gültige Hauptuntersuchung, ggf. gültige Sicherheitsprüfung (bitte Untersuchungsbericht/ggf. Prüfbuch vorlegen)
- wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service).
Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)
- Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
- Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Kosten
- Umschreibung innerhalb des HSK: 19,90 € (Mindestgebühr)
- Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.