Neuzulassung (eines fabrikneuen Fahrzeugs)
Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.
Örtliche Zuständigkeit:
Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung:
Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen. Das Verfahren ist in dem Merkblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe Rubrik "Online-Service) ausführlich beschrieben. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen wenden.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
- Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
- wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service).
Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)
- Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.
Bei Zulassung auf eine juristische Person:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.
Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:
- Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Kosten
- Neuzulassung: 30,60 € (zulassungsfreie Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht: 58,80 €); im Einzelfall fallen weitere Gebühren an.
- Tageszulassung einschl. Gebühr für die Außerbetriebsetzung: 46,80 €
- Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.
Internetbasiert:
- Neuzuzulassung: 17,20 € (Mindestgebühr, im Einzelfall fallen weitere Gebühren für Wunschkennzeichen usw. an).
- Tageszulassung einschl. Gebühr für die Außerbetriebsetzung: 19,30 € (Mindestgebühr)