Neuzulassung (eines fabrikneuen Fahrzeugs)

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs.

Örtliche Zuständigkeit:

Für Privatpersonen ist die Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung (zweiter Wohnsitz) eines Antragstellers ist nicht mehr möglich.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung:

Diese Dienstleistung können Sie grundsätzlich auch online beantragen. Das Verfahren ist in dem Merkblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (siehe Rubrik "Online-Service) ausführlich beschrieben. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen wenden.

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellig)
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • wenn eine Kfz-Steuerpflicht besteht: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Service).

 Bei Vertretung durch einen Dritten (z.B. Familienangehörige, Autohäuser)

  • Schriftliche Vollmacht, formlos oder über den Zulassungsantrag (siehe Service). Zusätzlich sind die Ausweisdokumente des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten vorzulegen.

Bei Zulassung auf eine juristische Person:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug/Auszug aus dem Vereinsregister o.Ä.

Bei Zulassung auf eine minderjährige Person:

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier.
  • Neuzulassung: 30,60 € (zulassungsfreie Fahrzeuge mit Kennzeichenpflicht: 58,80 €); im Einzelfall fallen weitere Gebühren an.
  • Tageszulassung einschl. Gebühr für die Außerbetriebsetzung: 46,80 €
  • Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn ein Abruf der technischen Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
  • In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
  • Ein Wunschkennzeichen können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Internetbasiert:

  • Neuzuzulassung: 17,20 € (Mindestgebühr, im Einzelfall fallen weitere Gebühren für Wunschkennzeichen usw. an).
  • Tageszulassung einschl. Gebühr für die Außerbetriebsetzung: 19,30 € (Mindestgebühr)

 

 

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de


Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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