BImSchG - Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

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Kontakt

Kreishaus Brilon
Raum: 233
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

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Tag
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Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.

Für persönliche Vorsprachen beim Fachdienst gelten folgende Öffnungszeiten:

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