Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.
Keine Angaben
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- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
Sebastian
Steffens
Fachdienstleiter
Standardöffnungszeiten ohne Mittwoch
Montag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Freitext
Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.
Für persönliche Vorsprachen beim Fachdienst gelten folgende Öffnungszeiten:
| Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr-15:30 Uhr |
|---|---|---|
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr-17:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr-15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
- Anschrift
- 001Am Rothaarsteig 159929Brilon
- Telefon
- 02961-943155
- Fax
- 0291-9426398
- Sebastian.Steffens@hochsauerlandkreis.de
BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.
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- BImSchG - Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
- BImSchG - Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung
- BImSchG - Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
- BImSchG - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
- BImSchG - Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
- BImSchG - Anzeige über eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage Entgegennahme
- BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme
- BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung
- BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
Kontakt
Kreishaus Brilon
Raum: 233
Am Rothaarsteig 1
59929
Brilon
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
| Freitag: | 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.
Für persönliche Vorsprachen beim Fachdienst gelten folgende Öffnungszeiten:
| Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr-15:30 Uhr |
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| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr-17:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr-15:30 Uhr |
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