BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme

Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.

Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.

Kontakt

Kreishaus Brilon
Raum: 233
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

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Donnerstag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.

Für persönliche Vorsprachen beim Fachdienst gelten folgende Öffnungszeiten:

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