Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
Keine Angaben
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- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
Sebastian
Steffens
Fachdienstleiter
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- Anschrift
- 001 Am Rothaarsteig 1 59929 Brilon
- Telefon
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- Fax
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- Sebastian.Steffens@hochsauerlandkreis.de
BImSchG - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.
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- BImSchG - Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
- BImSchG - Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung
- BImSchG - Vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
- BImSchG - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung
- BImSchG - Vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
- BImSchG - Anzeige über eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage Entgegennahme
- BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme
- BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung
- BImSchG - Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
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