BImSchG - Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung

Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

Wenn Sie einen Vorbescheid beantragen, entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.

Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen.

Kontakt

Kreishaus Brilon
Raum: 233
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

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Bei den Erreichbarkeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten.

Für persönliche Vorsprachen beim Fachdienst gelten folgende Öffnungszeiten:

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