Zuständigkeiten der GAH

Die GAH ist zuständig für die Entsorgung von Gewerbeabfällen. Die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als den privaten Haushalten (Gewerbeabfälle) können in verwertbare Abfälle und beseitigungspflichtige Abfälle unterteilt werden. Die Entsorgung der verwertbaren Abfälle unterliegt nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang und sie können damit auf dem freien Markt verwertet werden. Die beseitigungspflichtigen Gewerbeabfälle sind dem Kreis zu überlassen. Für die Entsorgung der Gewerbeabfälle hat der Hochsauerlandkreis im Jahr 2000 die kreiseigene Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (GAH) gegründet. Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Lothar Thiele und Herr Rüdiger Kräling.
Die Entsorgung der anorganischen Abfälle erfolgt auf der Zentralen Reststoffdeponie Hochsauerlandkreis (ZRD) in Meschede-Frielinghausen. Bei der ZRD handelt es sich um eine Abfallentsorgungsanlage der Deponieklassen II und III. Der Abfallartenkatalog und die Zuordnungswerte der Deponie können unter "Downloads" eingesehen werden. Die vorbehandlungsbedürftigen Abfälle können bei der im Auftrag des Hochsauerlandkreises von der Firma RELO Wertstoffaufbereitung GmbH betriebenen Vorbehandlungsanlage in Meschede-Enste angeliefert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Abfälle an den Umladestationen des Hochsauerlandkreises in Arnsberg-Müschede, Brilon, Hallenberg, Marsberg, Winterberg und der Umladestation auf der Zentralen Reststoffdeponie Frielinghausen anzuliefern. Auskunft über den jeweiligen Abfallartenkatalog erteilt Frau Anita Schütte (Tel.: 0291/94-5989).

Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Frielinghausen 2
59872 Meschede

 

 

Öffnungszeiten AHSK & GAH

Montag bis Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt AHSK & GAH

Tel.: 0291 / 94 - 5970

Fax: 0291 / 94 - 5998

Mail: info@ahsk.de

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