Abfallrechtliche Marktüberwachung
Das Ziel der Marktüberwachung ist es, den Menschen und die Umwelt vor unsicheren Produkten zu schützen und die Recyclingquote von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu verbessern.
In der abfallrechtlichen Marktüberwachung werden Elektro- und Elektronikgeräte kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen ebendieser Produkte eingehalten werden (z.B. Stoffverbote, Grenzwerte und Kennzeichungspflichten). Bei den Grenzwerten wird beispielsweise auf Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom geprüft.
Die Einhaltung der Produktvoraussetzungen wird durch Stichproben von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem Handel geprüft (sogenannte aktive Marktüberwachung). Das ausgewählte Produkt wird in Zusammenarbeit mit der Zentralen Stelle Marktüberwachung (Bezirksregierung Düsseldorf) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen geprüft. Sollten die Voraussetzungen nicht eingehalten werden, so fordert der Hochsauerlandkreis vom Hersteller, dass bestimmte Nachweise (im Regelfall EU-Konformitätserklärung und RoHS-Prüfbericht) vorgelegt werden. Gegebenenfalls können weitergehende Maßnahmen, wie ein Vertriebsverbot oder ein Produktrückruf angeordnet werden.
Für Produkte, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, wurde das europäische Schnellwarnsystem RAPEX (Rapix Exchange of Information System) eingeführt. Der Hochsauerlandkreis erhält von der Zentralen Stelle Marktüberwachung alle RAPEX-Meldungen, die abfallrechtlich problematisch sind. Hier wird im Rahmen der reaktiven Marktüberwachung geschaut, ob die Produkte im örtlichen Präsenzhandel noch verfügbar sind.