Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Wir leben in einer Welt der Sprachen und Kulturen, die immer vielfältiger werden. Für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die zwei- oder mehrsprachig in Deutsch und einer oder mehreren anderen Sprachen aufwachsen, bietet das Land NRW den herkunftssprachlichen Unterricht als zusätzliches und freiwilliges Angebot an.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 10 können teilnehmen, wenn eine entsprechende Lerngruppe in der Herkunftssprache eingerichtet ist.
Albanisch, Arabisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Türkisch.
Wenn genügend Anmeldezahlen für eine weitere Sprache vorliegen, kann geprüft werden, ob diese Sprache neu eingerichtet werden kann. Die Entscheidung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen.
Derzeit sind 9 Lehrerinnen und Lehrer im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt. Sie verfügen über eine Lehrbefugnis und sind als Beschäftigte des Landes NRW dem Schulamt HSK zugeordnet.
Ziel des Unterrichts ist es, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.
Der herkunftssprachliche Unterricht kann in der Stammschule Ihres Kindes oder in Kooperation in einer Nachbarschule stattfinden.
Der HSU wird zusätzlich zum Schulunterricht, meist am Nachmittag, im Umfang von 3 bis 5 Unterrichtsstunden wöchentlich erteilt.
Die HSU-Lehrkraft bescheinigt die Teilnahme. Die Leistungen werden im Zeugnis vermerkt. Für Abschlüsse der Sekundarstufe I legen Schülerinnen und Schüler, die den HSU besucht haben, eine Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache ab.
Für die Anmeldung zum HSU füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten dieses im Sekretariat der Schule Ihres Kindes (oder unter www.hochsauerlandkreis.de/schulamt/hsu) und geben es dort wieder ab. Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verpflichtend. Im Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule müssen Sie Ihr Kind erneut anmelden.
1. Schule Ihres Kindes
2. Lehrkraft HSU, wenn Ihr Kind bereits am HSU-Unterricht teilnimmt.
3. Schulamt HSK
Rektorin im Schulaufsichtsdienst
Frau Luig
simone.luig@hochsauerlandkreis.de
4. Fachberaterin Integration durch Bildung
Frau Burgard
judith.burgard@hochsauerlandkreis.de
5. Homepage des Landes NRW
www.schulministerium.nrw.de