Verpflichtungserklärung für ausländische Besucher

Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt?

In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben.

Damit verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden, nicht auf einer Beitragszahlung beruhenden Kosten aufzukommen.

  • gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers (Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid ...),

bei selbständigen und freiberuflich tätigen Personen: 

  • der letzte Einkommenssteuerbescheid
  • Bescheinigung des Steuerberaters über den Nettogewinn der letzten drei Monate

Darüber hinaus benötigen Sie die persönlichen Daten der Person, die von Ihnen eingeladen werden soll. Ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen mit der Möglichkeit, die persönlichen Daten des Einzuladenden einzufügen, finden Sie nachfolgend. Für den Fall, dass Sie im Namen Ihres Ehepartners die Verpflichtungserklärung abgeben möchten, benötigen Sie eine ausgefertigte Vollmacht. Einen Vordruck hierzu finden Sie ebenfalls nebenstehend.

Gebühr: 29 €

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