Rettungsdienst - Aus-, Fort- und Weiterbildung
Der Hochsauerlandkreis bildet seit 2015 Notfallsanitäter aus.
Der Rettungsdienst des Hochsauerlandkreises unterhält 7 Haupt- und 2 Nebenrettungswachen, welche auf das Kreisgebiet verteilt sind. Im Kooperationsverbund bilden diese an allen Standorten in einem Rotationssystem Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter aus. An jeder Hauptrettungswache sind zwei Rettungsdienstmitarbeiter mit der Berufsqualifikation Notfallsanitäter und der Zusatzausbildung Praxisanleiter als Ausbilder tätig. An den Nebenrettungswachen jeweils einer.
Weiterhin befinden sich an jeder Rettungswache Rettungsdienstmitarbeiter mit speziellen Zusatzqualifikationen. Diese Mitarbeiter übernehmen die Unterweisungen und Schulungen in speziellen Aufgabenbereichen wie z.B. Hygiene und Desinfektion, Medizin-Produkte-Gesetz, oder Arzneimittel.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jährlich für eine Woche an der Rettungsdienstschule des Hochsauerlandkreises am Zentrum für Feuerschutz und Rettungswesen in Meschede-Enste durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst und sein Team weitergebildet und geprüft.
Durch die Definierung von Behandlungsstandards und Arbeitsanweisungen wird so eine flächendeckende Handlungskompetenz der Rettungsdienstmitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleistet, um im Notfall eine patientenorientierte Versorgung zur Abwehr schwerer gesundheitlicher Schäden zu erreichen.
Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter
3 jährige Berufsausbildung
- 18 Wochen Krankenhauspraktikum mit 720 Stunden, verteilt auf Normalstation (80 h), Ambulanz (120 h), Anästhesie (280h), Psychiatrie / Gerontologie (80 h), Pädiatrie (40 h), Intensiv (160 h)
- ca. 55 Wochen Berufsschulunterricht mit 1920 Unterrichtseinheiten an der Rettungsdienstschule des Hochsauerlandkreises in Meschede
- Praktische Ausbildung an einer Lehrrettungswache mit mindestens 1960 Stunden
Der Einsatz erfolgt im ersten Lehrjahr als 3.te Person auf dem KTW und RTW im Tagdienst. Zum Ende des ersten und Beginn des zweiten Lehrjahres wird unabhängig von der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter, eine "Zwischenprüfung" in Form der Rettungssanitäterprüfung zur Generierung einer Mindestqualifikation im Rettungsdienst absolviert.
Im zweiten Lehrjahr erfolgt dann die Umstellung in das Schichtsystem der jeweiligen Rettungswache mit den dort anfallenden Wechselschichten. Der Einsatz bleibt prinzipiell als 3.te Person auf dem KTW / RTW.
Das dritte Lehrjahr ist wie beim Zweiten vom Einsatz als 3.te Person auf einem Rettungsmittel geplant. Primäres Einsatzgebiet ist allerdings der Rettungswagen. Zusätzlich werden einzelne Schichten als 2.te Person geplant und mit einer Praxisanleiterin/einem Praxisanleiter durchgeführt.
Ausbildung / Praktikum zum Rettungshelfer und Rettungssanitäter
Innerhalb der 520 Stunden - Ausbildung zum Rettungssanitäter erfolgt ein 160 stündiges Praktikum an einer Rettungswache. Von den einzelnen Wachen und der Verwaltung wird versucht, dieses heimatnah und ggf. berufsbegleitend anzubieten.
Die Absprache erfolgt in enger Kooperation mit dem zuständigen Wachleiter und den Ausbildern vor Ort.
Der Einsatz erfolgt im ersten Abschnitt im Bereich Krankentransport. Nach Erreichung der vorgesehenen Pflichteinsätze erfolgt der Wechsel auf den Rettungswagen bis zum Praktikumsende.
Gleiches gilt für die Rettungshelfer während ihrer 160 stündigen Ausbildung. Aufgeteilt ist diese in 80 Stunden theoretischen Unterricht an einer anerkannten Rettungsdienstschule mit anschließendem 80 stündigen Praktikum an einer Lehrrettungswache.
Das Einsatzgebiet der Rettungshelfer beschränkt sich jedoch ausschließlich auf den Krankentransport.