- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Matthias
Becker
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
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Todesbescheinigungen
Verstirbt eine Person im Hochsauerlandkreis wird eine sogenannte Todesbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Registrierung des Todesfalls sowie die Durchführung der Beerdigung und muss dem Standesamt vorgelegt werden. Das Standesamt gibt sie anschließend an das Gesundheitsamt weiter.
Das Gesundheitsamt kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen und bewahrt sie für 10 Jahre auf. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Bei einer Überführung einer Leiche ins Ausland muss vorher eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.