Jagdkataster

Ein Jagdkataster ist ein Verzeichnis aller bejagbaren Flächen und deren Eigentümer innerhalb eines Jagdrevieres.


Die Jagdgenossenschaft ist laut § 7 LJG-NRW verpflichtet, ein Jagdkataster zu führen und fortzuschreiben. Aus dem Jagdkataster müssen mindestens die Jagdgenossen, die ihnen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke sowie deren Größe hervorgehen. Traditionell führen die Jagdvorstände das Jagdkataster schriftlich in Form von handgeschriebenen Listen oder Karteien. In aufwendiger Kleinarbeit wurden über Jahre hinweg die Eigentümerdaten anhand von Grundbuch- oder Katasterauszüge gesammelt und notiert. Der Hochsauerlandkreis bietet als Dienstleister die Auswertung Ihres Jagdrevieres in zwei Versionen an:

Übersicht der Versionen

Version Tabellarische Auflistung in Excel ohne Nutzungsfilter Tabellarische Auflistung in Excel mit Nutzungsfilter Karte ohne Nutzugsfilter Karte mit Nutzugsfilter Kosten
1 X X 216 € zzgl. MwSt.
2 X X 432 € zzgl. MwSt.

Beschreibung der Versionen

Darstellung der betroffenen Flurstücke innerhalb eines Reviers, abzüglich der evtl. vorhandenen Ortschaften. Die Flächen werden in einer Karte dargestellt und tabellarisch mit Angabe der Eigentümer und Flurstücksgröße aufgelistet. Der Antragsteller erhält die Daten als Karte und in tabellarischer Form, jeweils als Ausdruck und als Download-File.

Kosten: 216 € zzgl. MwSt.

Darstellung der betroffenen Flurstücke innerhalb eines Reviers, abzüglich der evtl. vorhandenen Ortschaften. Diese Flächen werden dann noch aufgrund Ihrer Bejagbarkeit (Nutzung) gefiltert. Langgestreckte Flurstücke, die über die Reviergrenze hinausgehen, wie z.B. Wege und Bäche werden angepasst. Die Flächen werden in einer Karte dargestellt und tabellarisch mit Angabe der Eigentümer, Flächenangabe der bejagbaren Fläche und Flurstücksgröße aufgelistet. Der Antragsteller erhält die Daten als Karte und in tabellarischer Form, jeweils als Ausdruck und als Download-File.

Kosten: 432 € zzgl. MwSt.

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