Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen)
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, ein Oldtimerkennzeichen (sog. H-Kennzeichen) zugeteilt.
Weitere Voraussetzung ist die Vorlage eines besonderen Oldtimergutachtens nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs.
Das H-Kennzeichen kann auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden!
Notwendige Unterlagen
Neben den für die Zulassung/Umschreibung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen benötigen Sie ein Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs und eine neue elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Haftpflichtversicherers.
Kosten
- Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens: 31,20 € (Mindestgebühr)
- Oldtimerkennzeichen unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuersätze betragen jährlich für Krafträder: 46,02 €, für die anderen Fahrzeugarten: 191,73 €.
- Ein Wunschkennzeichen (bitte Beschränkungen für H-Kennzeichen und ggf. zusätzlich Betriebszeitraum beachten) können Sie für eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € reservieren.
- In den genannten Gebühren sind die Kosten für die Kennzeichenschilder nicht enthalten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.