Fahrzeugdiebstahl
Den Diebstahl Ihres Fahrzeugs sollten Sie umgehend auch der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden und das Fahrzeug unter Vorlage der noch vorhandenen Fahrzeugpapiere außer Betrieb setzen lassen. Eine Abrechnung der Kfz-Steuern und ggf. der Versicherungsprämie ist vorher leider nicht möglich.
Bei Fahrzeugdiebstählen im Ausland muss nach der Rückkehr unbedingt eine zusätzliche Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erfolgen. Nur so kann die Fahndung nach dem Fahrzeug und den Kennzeichenschildern sichergestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ggf. ist eine Verlusterklärung vorzulegen
- eine Ausfertigung der Strafanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle, ggf. ist das Aktenzeichen anzugeben
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Halters
Kosten
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs: 16,80 €; ggf. sind weitere Gebühren für die Ausfertigung von Ersatz-Fahrzeugpapieren zu entrichten.
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.