Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Kfz-Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden; eine Abkürzung des Verfahrens ist leider nicht möglich.

Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Kfz-Zulassungsstelle.

  • Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
  • Versicherung an Eides Statt (wenn die Beantragung nicht durch den eingetragenen Halter erfolgt)
  • ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte.
  • Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.
  • Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle: 40,70 €
  • Abgabe einer Verlusterklärung und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 42,00 € (Mindestgebühr)
  • Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 59,90 € (Mindestgebühr)
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de


Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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