Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Eine in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist auf Kosten des Halters öffentlich aufzubieten. Das Aufbietungsverfahren, das die Kfz-Zulassungsstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einleiten muss, dauert im Regelfall 3 Wochen. Vor Ablauf dieser Frist darf keine Ersatz-Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden; eine Abkürzung des Verfahrens ist leider nicht möglich.
Haben Sie das Fahrzeug verkauft und soll die Umschreibung in einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden, können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Aufbietung und Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung erfolgt dann durch die auswärtige Kfz-Zulassungsstelle.
Notwendige Unterlagen
- Verlusterklärung des eingetragenen Fahrzeughalters mit kurzer Schilderung des Sachverhalts, ggf. eine Ausfertigung der Strafanzeige
- Versicherung an Eides Statt (wenn die Beantragung nicht durch den eingetragenen Halter erfolgt)
- ggf. eine Bestätigung eines Dritten über die Aushändigung des Fahrzeugbriefes an den Halter, falls die damalige Zulassung durch einen Bevollmächtigten (z. B. den Fahrzeughändler oder einen Verwandten) erfolgte.
- Personalausweis oder Reisepass des eingetragenen Fahrzeughalters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Die neue Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II muss in diese Bescheinigung übernommen werden.
Kosten
- Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer auswärtigen Kfz-Zulassungsstelle: 40,70 €
- Abgabe einer Verlusterklärung und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 42,00 € (Mindestgebühr)
- Abnahme der Versicherung an Eides statt und Ausfertigung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II: 59,90 € (Mindestgebühr)
- Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.