Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Sie möchten ein Fahrzeug außer Betrieb setzen. Sie können ggf. wählen zwischen der Außerbetriebsetzung 
- durch persönliche Vorsprache in der Zulassungsstelle und
- der internetbasierten Außerbetriebsetzung (online, ohne persönliche Vorsprache).

Außerbetriebsetzung (persönliche Vorsprache):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • ggf. Verwertungsnachweis (bei Verschrottung eines Fahrzeugs)

Zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs muss die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden. 

Möchten Sie das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug mit demselben Kennzeichen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten wieder auf sich zulassen, müssen Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung befristet reservieren lassen (Verbleibskennzeichen-Reservierung).

Wird keine Verbleibskennzeichen-Reservierung beantragt, kann das bisherige Kennzeichen gegen eine zusätzliche Gebühr von 23,00 € unmittelbar nach der Außerbetriebsetzung Ihrem neuen Fahrzeug zugeteilt werden.

 

Internetbasierte Außerbetriebsetzung (online, ohne Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle):

BITTE BEACHTEN: Für diese Funktion benötigen Sie KEINEN neuen Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). Die Gebühren für die Intenetbasierte Außerbetriebsetzung sind im Onlineverfahren zu entrichten; es stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: PayPal.

Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdeckten Sicherheitscodes und können auch online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.

Ein entsprechender Antrag ist über das Bürger-Online-Portal des Hochsauerlandkreises (siehe Service) einzureichen.

Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten; eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist weiterhin möglich.

Wichtige Hinweise:
Nach dem Freilegen der Sicherheitscodes darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen!
Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt der Tag der abschließenden Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsstelle! 

Sie können Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises online außer Betrieb setzen, wenn es hier angemeldet wurde. Falls Sie aus einem anderen Zulassungsbezirk hierher gewechselt und dabei auf ein neues Kennzeichen verzichtet haben, können Sie Ihr Fahrzeug ebenfalls hier außer Betrieb setzen.

Weitere Erläuterungen zur internetbasierten Außerbetriebsetzung können Sie den nebenstehenden Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnehmen (siehe Infos im Web).

  • Außerbetriebsetzung (persönliche Vorsprache): 16,80 €
  • internetbasierte Außerbetriebsetzung: 3,55 €
  • ggf. Reservierung des Kennzeichens, zusätzlich: 2,60 € (für die Wiederzulassung desselben Fahrzeugs innerhalb eines Jahres).
  • Für die Entgegennahme eines Verwertungsnachweises fallen keine zusätzliche Gebühren an.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de

 

Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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