Änderung der Anschrift/Namensänderung

(innerhalb des Hochsauerlandkreis)

Nach den Bestimmungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung müssen die Angaben in den Fahrzeugpapieren den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen der Anschrift innerhalb des Hochsauerlandkreises und auch eine Namensänderung müssen der Kfz-Zulassungsstelle unter Vorlage der Fahrzeugpapiere daher unverzüglich gemeldet werden. Die Unterlassung der Meldepflicht stellt ein sogenanntes Dauerdelikt dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Anschriftenänderung muss vorher dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Bei Gewerbetreibenden ist die geänderte Gewerbeanmeldung vorzulegen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - nur bei Namensänderung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung (bitte Untersuchungsbericht vorlegen)
  • der berichtigte Personalausweis
  • bei juristischen Personen: Gewerbeummeldung
  • 11,10 € für die Berichtigung des bisherigen, vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugscheinvordrucks mit einem Aufkleber.
  • Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - ggf. in Verbindung mit der Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - sind Gebühren in Höhe von 12,00 €  bis 15,50 € zu entrichten.
  • Gebühren können in der Kfz-Zulassungsstelle auch bargeldlos (girocard mit PIN) entrichtet werden.

Online-Antrag (internetbasiert):

  • 6,05 €
  • 5,75 € (vereinfachtes Verfahren, Übersendung eines Aufklebers für die Zulassungsbescheinigung Teil I)

Die Änderungen der Angaben können Sie in den Zulassungsstellen Arnsberg, Brilon und Meschede vornehmen.

Ansprechpartner

Arnsberg
Telefon: 02931/ 944050
Fax: 02931/9426125
E-Mail: kfz-zulassung-ar@hochsauerlandkreis.de


Brilon
Telefon: 02961/ 943050
Fax: 02961 / 9426348
E-Mail: kfz-zulassung-bri@hochsauerlandkreis.de

 

Meschede
Telefon: 0291/ 941050
Fax: 0291/ 9426164
E-Mail: kfz-zulassung-mes@hochsauerlandkreis.de

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