Großraum- und Schwertransporte
Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten. Im Wesentlichen sind dies:
Länge:
- Fahrzeug: 12,00 m
- Sattelzug: 15,50 m
- Zug: 18,00 m
Breite:
- 2,55 m
Höhe:
- 4,00 m
Gewicht:
- Fahrzeug, 2 Achsen: 18,00 t
- Zug: 40,00 t
Bei Transporten mit größeren Abmessungen oder höheren Gewichten ist daher eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO einzuholen. Rechtsgrundlage und Zuständigkeit hängen von der jeweiligen Konstellation Fahrzeug / Ladung ab. Es wird daher empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen.
Ansprechpersonen:
Für nicht begleitpflichtige Transporte: Frau Katja Reichert und Herr Justus Blum.
Für begleitpflichtige Transporte: Herr Dennis Broeske, Frau Anja Emmerling und Frau Charlotte Droste.
Notwendige Unterlagen
Antragsformular Großraum- und Schwertransport (siehe rechts).
Kosten
Die Erteilung einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Karte mit bereits genehmigten verkehrsrechtlichen Anordnungen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte in die Karte.