Großraum- und Schwertransporte

Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten. Im Wesentlichen sind dies:

Länge:

  • Fahrzeug: 12,00 m
  • Sattelzug: 15,50 m
  • Zug: 18,00 m

Breite:

  • 2,55 m

Höhe:

  • 4,00 m

Gewicht:

  • Fahrzeug, 2 Achsen: 18,00 t
  • Zug: 40,00 t

Bei Transporten mit größeren Abmessungen oder höheren Gewichten ist daher eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO einzuholen. Rechtsgrundlage und Zuständigkeit hängen von der jeweiligen Konstellation Fahrzeug / Ladung ab. Es wird daher empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit der Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen.

Ansprechpersonen:

Für nicht begleitpflichtige Transporte: Frau Katja Reichert und Herr Justus Blum.

Für begleitpflichtige Transporte: Herr Dennis Broeske, Frau Anja Emmerling und Frau Charlotte Droste.

Notwendige Unterlagen

Antragsformular Großraum- und Schwertransport (siehe rechts).

Kosten

Die Erteilung einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.

Karte mit bereits genehmigten verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte in die Karte.

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