Gefahrguttransporte - Verkehrssicherung
Sie möchten gefährliche Güter auf Straßen im Hochsauerlandkreis befördern?
Der Transport von gefährlichen Gütern ist in der "Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn" (GGVSEB) geregelt. Ausnahmen regelt die GGVSEB für jede Gefahrgutklasse (zum Beispiel ist der Transport von bestimmten Mengen oder bestimmten Stoffen genehmigungsfrei). Grundsätzlich freigegeben ist der Transport von Gefahrgütern auf den Bundesautobahnen (außer einigen bestimmten Autobahnabschnitten, zum Beispiel Tunnel). Für den Bereich außerhalb der Bundesautobahnen bedarf der Transport einer Genehmigung, die durch diejenige Behörde erstellt wird, durch deren Bereich der Transport, bis bzw. von der BAB, fährt.
Die Straßenverkehrsbehörden in NRW haben für bestimmte Gefahrgüter (Benzin, Superbenzin, div. Gase) ein Streckennetz innerhalb des jeweiligen Kreisgebietes freigegeben, auf denen die Transporte ohne weitere Genehmigung fahren dürfen.
Die Angabe dieses Streckennetzes sowie die Auflistung der genehmigungsfreien Stoffe sind Inhalt der Allgemeinverfügung zur "Beförderung gefährlicher Güter gemäß § 35 GGVSEB auf Straßen im Gebiet des Hochsauerlandkreises". Soweit wie möglich schließt das freigegebene Streckennetz alle wichtigen Hauptverkehrswege ein.
Werden andere als in der Allgemeinverfügung genannte Stoffe transportiert, so ist eine Einzelfahrwegbestimmung nach § 35 Abs. 3 GGVSEB zu beantragen.
Bei der Antragstellung müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Transportzeitraum
- Bezeichnung des Ladeguts nach der "Gefahrgutverordnung Straße" (GGVSEB)
- Angabe der Gefahrgutklasse, Ziffer, Buchstabe nach GGVSEB
- Ausgangspunkt des Transports
- Genauer Streckenverlauf
- Zielort des Transports
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Transportbeginn bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Wichtig ist, dass die Allgemeinverfügung bzw. die Einzelfahrgenehmigung beim Transport mitgeführt wird.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahn (Bundesministerium für Verkehr).
Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag
Kosten
Die Einzelfahrwegbestimmung ist gebührenpflichtig.
Eine komplette Gefahrgutkarten-CD für NRW kann beim Landesbetrieb Straßenbau, Fachcenter Vermessung/Straßeninformationssysteme (FCVS),
Deutz-Kalker-Str. 18-26, 50679 Köln, oder unter kundenbuero.fcvs@strassen.nrw.de gegen eine Gebühr in Höhe von 20,00 € bezogen werden.