Baustellenabsicherung
Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Hierzu müssen Unternehmer - Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans - vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind bzw. ob und wie der Verkehr zu beschränken und zu leiten ist.
Der Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Im Hochsauerlandkreis sind die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (für Bestwig und Olsberg), Schmallenberg und Sundern für die Erteilung der Anordnung zuständig, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind.
Im Bereich der Städte und Gemeinden
- Eslohe
- Hallenberg
- Marsberg
- Medebach
- Winterberg
ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifende Arbeiten im Hochsauerlandkreis.
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Kosten
Die Verteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig.
Die Höhe bestimmt sich nach der Gebührenordnung.