Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind. Anbringung und Unterhaltung sind Aufgaben des jeweiligen Eigentümers des Straße (Straßenbaulastträger).
Im Hochsauerlandkreis sind die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (für Bestwig und Olsberg), Schmallenberg und Sundern für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zuständig, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind.
Im Bereich der Städte und Gemeinden
- Hallenberg, Marsberg, Medebach (zuständige Sachbearbeiterin: Frau Anja Emmerling)
- Eslohe und Winterberg (zuständige Sachbearbeiterin: Frau Charlotte Droste)
ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises für die Anordnung zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifende Verkehrsregelungen im Hochsauerlandkreis.
Sofern Sie der Auffassung sind, dass ein Verkehrszeichen fehlt oder aber überflüssig sei, können Sie sich formlos an Ihre Straßenverkehrsbehörde wenden.