Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis sollte mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.

Im Hochsauerlandkreis sind die Städte Arnsberg, Brilon, Meschede, Olsberg (für Bestwig und Olsberg), Schmallenberg und Sundern für die Erteilung der Erlaubnis zuständig, wenn ausschließlich Straßen im jeweiligen Stadtgebiet betroffen sind.

Im Bereich der Städte und Gemeinden

  • Eslohe
  • Hallenberg
  • Marsberg
  • Medebach
  • Winterberg

ist die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. Dies gilt auch für gebietsübergreifende Veranstaltungen im Hochsauerlandkreis.

Zuständigkeiten:

Schützen- und Karnevalsumzüge, sonstige Veranstaltungen: Herr Justus Blum.

Motor- und radsportliche Veranstaltungen, Läufe: Frau Anja Emmerling.

Bewegungsjagden die den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen: Herr Thomas Schmidt

 

Notwendige Unterlagen:

Formloser Antrag mit Übersichtskarte.

Kosten:

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

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