Güterkraftverkehrserlaubnis und Gemeinschaftslizenz

Für den grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport im Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.

Sofern lediglich Transporte innerhalb Deutschlands durchgeführt werden sollen, kann alternativ auch eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt werden.

Für den Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens (Werkverkehr) ist keine Genehmigung erforderlich.

Innerhalb Deutschlands ersetzt eine Gemeinschaftslizenz die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Beide Genehmigungen werden für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (dieses kann bei dem unten genannten Ansprechpartner angefordert werden)
  • Liste der im Güterverkehr eingesetzten Fahrzeuge mit Angabe der Kennzeichen, ggf. die Mietverträge bei Mietfahrzeugen
  • Auszug aus dem Handelsregister (falls Eintragung besteht) / bei einer GbR der Gesellschaftsvertrag
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate - zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Nachweis des Eigenkapitals (geprüfter aktueller Jahresabschluss, Bescheinigung über die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank, Versicherung o.ä., Bescheinigung des Steuerberaters)

Kosten

Erlaubnis oder Lizenz: 410,00 €

Pro beglaubigter Kopie der Genehmigung: 100,00 €

(für jedes eingesetzte Fahrzeug ist eine solche Kopie notwendig)

Je Auszug Fahreignungsregister: 3,30 €

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